Urheberrecht

Die Rechte des Urhebers an seinem Werk werden durch das Urhebergesetz geregelt.

Das Urheberrecht wird in kein Register eingetragen, sondern es entsteht – unabhängig von der Art des Werkes – durch dessen Schaffung. Anders als bei Patenten, Kennzeichenrechten oder Designeintragungen besteht keine Möglichkeit, den Schutz durch formale Anmeldung zu erlangen.

Voraussetzung für das Bestehen eines Urheberrechtsschutzes ist, dass ein Werk im Sinne von § 2 (2) Urhebergesetzt (UrhG) vorliegt, es sich also um eine persönliche geistige Schöpfung handelt.