Ihr kompetenter Ratgeber und Partner
Wir betreuen in erster Linie klein- und mittelständische Unternehmen. Unsere Kanzlei wird aber auch von einigen Großunternehmen geschätzt, mit denen wir ständig zusammenarbeiten. Unsere Mandanten sind über ganz Deutschland verteilt und befinden sich auch im angrenzenden Ausland. Darüber hinaus vertreten wir Mandanten vornehmlich aus den USA, Japan und China, aber auch aus Schweden, Frankreich und Italien.
Historie
Unsere Kanzlei wurde 1977 als erste Patentanwaltskanzlei in Neuss durch Patentanwalt Paul begründet. 1996 schlossen sich Patentanwalt Paul und Patentanwalt Albrecht zur Paul & Albrecht Patentanwaltssozietät zusammen. Seit 2018 sind wir eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und führen den Namen Paul & Albrecht Patentanwälte PartG mbB.
Seit dem 01.01.2009 besteht eine enge Kooperation mit der seit mehr als 40 Jahren existierenden Kanzlei Patentanwälte Schröter & Albrecht in Iserlohn. Sie gibt uns noch mehr Flexibilität in der Bearbeitung unserer Mandate.
Derzeit sind für unsere Kanzlei zwei Patentanwältinnen und drei Patentanwälte tätig.
Leitlinien
Standort
Die Stadt Neuss ist mit rund 150.000 Einwohnern eine deutsche Großstadt in Nordrhein-Westfalen. Als eine der ältesten Städte Deutschlands liegt Neuss am linken Niederrhein in direkter Nachbarschaft zur Landeshauptstadt Düsseldorf. Die Grenze zwischen Neuss und Düsseldorf wird überwiegend durch den Rhein gebildet. In Düsseldorf und damit in unmittelbarer Nähe befinden sich das Landgericht Düsseldorf und das Oberlandesgericht Düsseldorf, welche als Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit erst- bzw. zweitinstanzlich für Streitsachen des gewerblichen Rechtsschutzes zuständig sind. Vor diesen Gerichten werden mit Abstand die meisten Schutzrechtsstreitsachen in Deutschland verhandelt.
Der Düsseldorfer Flughafen ist als wichtigstes internationales Drehkreuz des Landes Nordrhein-Westfalen gleichzeitig der drittgrößte Flughafen Deutschlands. Bis hierhin sind es von der Kanzlei gut 15 Kilometer, für die man mit dem Pkw nur wenig über 20 Minuten benötigt.
Büro
Wir sind in großzügigen und modern ausgestatteten Büroräumen untergebracht, in denen wir unseren Mandanten eine angenehme Umgebung für Besprechungen und Vorführungen bieten. In unmittelbarer Nähe unseres Eingangs halten wir für unsere Besucher mehrere Parkplätze bereit.
Zu unserer Unterstützung können wir auf eine Bibliothek mit umfangreicher technischer Literatur und mit praktisch allen Veröffentlichungen – auch wissenschaftlicher Art – auf den von uns betreuten Rechtsgebieten in den jeweils neuesten Auflagen zurückgreifen. Dies ermöglicht es uns, bei der Bearbeitung von Rechtsproblemen, insbesondere bei Gutachten, sämtliche hierzu veröffentlichten Rechtsmeinungen und Urteile umfassend zu berücksichtigen.
Ein besonderes Augenmerk gilt der Sicherheit. Unser Büro ist über eine Alarmanlage mit Überwachung durch ein Sicherheitsunternehmen aufwendig gesichert.
Verschwiegenheit
Als Patentanwälte sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was uns in Ausübung unseres Berufs bekannt wird, sofern es sich nicht um Tatsachen handelt, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen (§ 39a Abs. 2 PAO).
Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung des Mandats fort.
Zur Verschwiegenheit sind auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet.