Produktpiraterie

Unter Produktpiraterie versteht man die meist identische oder kaum unterscheidbare Nachbildung eines bestimmten Produktes. Sie nimmt ihren Ausgang meist in Niedriglohnländern, insbesondere wenn dort kein Immaterialgüterschutz, wie Patentschutz, Markenschutz, Geschmacksmusterschutz oder dergleichen besteht. Der weltweite Schaden bei den Originalherstellern durch solche Plagiate wird auf jährliche Milliardenbeträge im zweistelligen Bereich geschätzt.
Wir beraten unsere Mandanten sowohl in der Vorbeugung als auch in der Abwehr von Produktpiraterie. Bei der Vorbeugung klären wir mit unseren Mandanten, inwieweit für das betreffende Produkt ein Patentschutz, Markenschutz oder Geschmacksmusterschutz in Frage kommt, und wir geben Anregungen, in welcher Hinsicht Änderungen an den Produkten vorgenommen werden sollten, damit ein Schutz über die vorgenannten Rechte erlangt werden kann. Bei der Abwehr von Produktpiraterie bemühen wir nicht nur die zuständigen Gerichte, beispielsweise zur Erlangung von einstweiligen Verfügungen insbesondere bei Messen, sondern schalten auch die Zollbehörden zwecks Vornahme von Beschlagnahmen und Vernichtungen ein. Wir haben im Inland und europäischen Ausland gute Erfahrungen mit Grenzbeschlagnahmen gemacht, bieten also auch hier unseren Mandanten Hilfestellung mit Erfahrungshintergrund an.