Kennzeichenschutz

Im Zeichen einer globalisierten Wirtschaft kommt dem Schutz von Kennzeichenrechten (Marke, Firmenname und -logo, Werktitel, Domainname) große strategische Bedeutung zu. Heutzutage sind selbst Klein- und Mittelunternehmen international, wenn nicht weltweit tätig, so dass es erforderlich ist, dass sich auch solche Unternehmen frühzeitig Gedanken um den internationalen Schutz des Firmennamens und der eigenen Marken machen, um nicht bei der Geschäftsausdehnung blockiert zu werden. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass es in einigen, wirtschaftlich immer bedeutender werdenden Ländern zunehmend zu „bösgläubigen“ Markenanmeldungen durch darauf spezialisierte Personen oder Unternehmen kommt, und zwar allein zu dem Zweck, sich diese Markenrechte später vom eigentlichen Inhaber wieder abkaufen zu lassen. Nach unseren Beobachtungen erstrecken sich diese Aktivitäten mittlerweile auf die Firmennamen und Marken auch von mittleren und kleinen Unternehmen, offenbar weil man davon ausgeht, dass diese Unternehmen nicht in der Lage oder willens sind, teure Prozesse wegen sittenwidriger Markenanmeldungen zu führen. Hinzu kommt, dass das Internet neue Herausforderungen in kennzeichenrechtlicher Hinsicht stellt, kann doch der Gebrauch eines Firmennamens oder einer Marke auf der Website eines Unternehmens geographisch nicht begrenzt werden.

Aufgrund eines langjährig überdurchschnittlichen Anteils an kennzeichenrechtlichen Mandaten verfügen wir über große und vielfältige Erfahrungen in allen Aspekten des Kennzeichenrechts. Wir entwickeln mit unseren Mandanten Strategien beim Erwerb, der Durchsetzung und der Verteidigung von Kennzeichenrechten sowohl national als auch international. Wir begleiten unsere Mandanten auch rechtlich bei der Generierung von Kennzeichenrechten und arbeiten dabei mit kompetenten Partnern zusammen. Wir beraten unsere Mandantin darüber hinaus darin, ihre Website so zu gestalten, dass die potentielle Gefahr, dass es zu Kennzeichenverletzungen im Ausland kommt, so weit wie möglich eingedämmt wird. Im Übrigen sind wir auch in diesem Bereich in der Lage, Bewertungen von Kennzeichenrechten – sei es für deren Erwerb oder sei es für die Bewertung stiller Reserven – vorzunehmen.

Marke

Seit jeher adelt eine Marke ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung. Ein Markenartikel ist mehr als ein No-Name-Produkt. Als Marken kommen in Frage das Firmenschlagwort – dann für alle Produkte – oder vom Firmennamen abweichende Bezeichnungen – beispielsweise Wortmarken, Bildmarken und kombinierte Wort-/Bildmarken -, aber auch neue Markenformen wie dreidimensionale Marken, Hörmarken, Farbmarken etc.
Der Markenschutz wird durch das Markengesetz (MarkenG) geregelt und bietet einen sehr effektiven und – mittels einstweiliger Verfügung – leicht durchzusetzenden und zudem zeitlich unbegrenzten Schutz gegen Produktpiraterie (Beispiel: die Nachahmung einer Rolex-Uhr wäre ohne Verwendung der Marke „Rolex“ auf dem Ziffernblatt wertlos). Ein solcher Schutz greift auch noch dann, wenn ein Patent- oder Gebrauchsmusterschutz auf die Technik des Produktes abgelaufen ist.
Ein Markenschutz kann in den meisten Ländern nur durch eine formale Registrierung der Marke erreicht werden, wobei in vielen Ländern bis zu drei unterschiedliche Markensysteme miteinander konkurrieren, aber auch miteinander kombiniert werden können. In diesem Bereich ist es besonders wichtig, die richtige Strategie unter Berücksichtigung eines effizienten Schutzes einerseits und möglichst geringer Kosten andererseits zu entwickeln.

Markenschutz im Ausland

Ist ein Markenschutz im EU-Ausland gewünscht, besteht die vorteilhafte Möglichkeit, eine sogenannte Unionsmarkenanmeldung zu tätigen. Eine solche ist beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) einzureichen. Sie wird zentral geprüft und, sofern alle Schutzfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, zentral eingetragen. Mit einer eingetragenen Unionsmarke verfügt man über einen einheitlichen Markenschutz in allen EU-Mitgliedstaaten. Dem großen Vorteil des räumlich weiten Schutzumfanges von Unionsmarken steht allerdings der Nachteil gegenüber, dass diese auch durch ältere Rechte aus allen EU-Mitgliedstaaten einheitlich zu Fall gebracht werden können. Die Anzahl problematischer älterer Rechte kann daher bei einer Unionsmarke deutlich höher ausfallen als bei einer nationalen, beispielsweise deutschen Marken, für die nur ältere Rechte Dritter von Relevanz sind, die in Deutschland eine Wirkung entfalten.

Insbesondere für den Fall, dass ein Markenschutz auch außerhalb der EU gewünscht ist, steht die sehr vorteilhafte Möglichkeit einer sogenannten internationalen Registrierung zur Verfügung. Für eine solche ist zunächst eine nationale Marke oder nationale Markenanmeldung als Basis erforderlich, ausgehend von der dann ein Antrag auf internationale Registrierung gestellt werden kann. Hierüber kann, sofern die zugehörigen Voraussetzungen erfüllt sind, der Schutz der Basismarke bzw. Basismarkenanmeldung auf weitere Länder erstreckt werden, die im Antrag zu benennen sind. Internationale Registrierungen werden von der World Intellectual Property Organization (WIPO) verwaltet. Über solche können mehr als 100 Länder weltweit erreicht werden, neben den Mitgliedstaaten der EU u.a. die USA, China, Japan, die Schweiz, Norwegen und Russland. Eine Liste aller teilnehmenden Länder/Regionen ist unter https://www.wipo.int/pct/en/pct_contracting_states.html erhältlich.

Wir sind dazu berechtigt, unsere Mandanten sowohl vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) als auch der World Intellectual Property Organization (WIPO) zu vertreten.

Aufgrund der Tatsache, dass das Kennzeichenrecht einen Schwerpunkt in unserer Beratungstätigkeit darstellt, bieten wir unseren Mandanten das gesamte Spektrum in markenrechtlichen Angelegenheiten mit hohem Erfahrungshintergrund. Wir stehen unseren Mandanten sowohl bei den grundlegenden Fragen, in welcher konkreten Form eine Markenanmeldung zu tätigen ist, um einerseits einen möglichst großen Schutzumfang zu erhalten und andererseits den Rechtsbestand im Lichte des Benutzungserfordernisses sichern zu können, und wie ein Waren- und/oder Dienstleistungsverzeichnis idealerweise abzufassen ist, als auch bei der Frage, welche der zur Verfügung stehenden Markensysteme im In- und Ausland strategisch am besten zu nutzen sind, als kompetenter Ratgeber zur Seite. Wir bieten die Durchführung von Recherchen unter Nutzung uns zur Verfügung stehender professioneller Tools, die Begutachtung der Schutzfähigkeit von Marken, die Durchsetzung von Markenanmeldungen in den amtlichen Prüfungsverfahren, die Geltendmachung von Markenrechten gegenüber Verletzern und insbesondere die Beratung bei dem Aufbau eines nationalen und internationalen Markenportfolios. Dabei erhalten unsere Mandanten eine individuelle Beratung bei der Inanspruchnahme der sich überlappenden Markenrechtssysteme zwecks Erhalt eines möglichst kostengünstigen Schutzes für ein bestimmtes geographisches Gebiet. Eine Vielzahl unserer Mandanten lässt seine Markenrechte von uns national oder auch international im gewünschten Umfang überwachen, so dass drohende Verletzungen frühzeitig erkannt und zu vertretbaren Kosten bekämpft werden können. Wir begleiten unsere Mandanten auch bei der Generierung von Marken in Kooperation mit darauf spezialisierten Unternehmen.

Firmenname

Das Recht am Firmennamen entsteht grundsätzlich mit der Ingebrauchnahme des Firmennamens im geschäftlichen Verkehr. Dabei sind zwei Aspekte bedenkenswert.

Bei der Begründung eines Unternehmens besteht die Gefahr, dass durch die Wahl des Firmennamens gegen ältere Rechte Dritter verstoßen wird. Die bei der handelsgerichtlichen Eintragung von der zuständigen IHK durchgeführten Recherchen sind zwecks Vermeidung dieser Gefahr völlig unzureichend (worauf leider nur selten hingewiesen wird).

Die zweite Gefahr basiert auf dem Umstand, dass das Recht am Firmennamen geographisch auf den Bereich beschränkt ist, in dem man geschäftlich tätig ist. Dies bedeutet, dass bei geographischer Ausdehnung auf ein anderes Land auch Kennzeichenrechte entgegenstehen können, die – zufällig oder gewollt – im Zeitraum zwischen Benutzungsaufnahme in Deutschland und der im Ausland entstandenen sind.

Sofern gewünscht, beraten wir unsere Mandanten schon bei der Generierung eines Firmennamens – hier kommt es vor allem auf die Generierung eines schutzfähigen Firmennamens an – und bei der Durchführung von Recherchen zwecks Vermeidung von Kollisionen mit Kennzeichenrechten Dritter. Insbesondere stellen wir mit unseren Mandanten Strategien auf, wie der Entstehung der obengenannten Probleme vorgebeugt werden kann, beispielsweise durch frühzeitigen und flankierenden Markenschutz in den Ländern, in denen eine Benutzung des Firmennamens vorerst noch nicht stattfindet. Außerdem können wir eine Überwachung des Firmennamens auf drohende oder tatsächliche Verletzungen in jedem gewünschten Umfang durchführen. Bei Kollisionen mit fremden Kennzeichenrechten vertreten wir unsere Mandanten vor den zuständigen Gerichten, ebenso bei Verletzung eigener Firmennamensrechte.

Werktitel

Zum Kennzeichenrecht gehört auch der Schutz von sogenannten Werktiteln für Druckschriften, Filmwerke, Tonwerke, Bühnenwerke, Messetitel, Computer-Software etc. Der Schutz solcher Titel entsteht mit der Benutzungsaufnahme. Dieser Zeitpunkt kann jedoch um bis zu 6 Monate durch Veröffentlichung einer Titelschutzanzeige vorverlegt werden.
Wir beraten bei der Wahl eines schutzfähigen Titels und führen die Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen für unsere Mandanten durch. Wir vertreten unsere Mandanten bei Verletzung des Titelschutzes und beraten sie auch bei der Frage, ob ein flankierender Markenschutz zwecks Erhalt eines breiteren Schutzbereichs sinnvoll ist. Wir führen auch Recherchen auf das Bestehen älterer Titel durch, um Konflikten vorzubeugen.

Domainname

Die Entwicklung des Internets und die damit verbundene Benutzung von Domainnamen als Adressen von Websites hat zu einer Flut von kennzeichenrechtlichen Auseinandersetzungen geführt, nicht zuletzt deshalb, weil die Besonderheiten des Internets es leicht macht, mit geringem Aufwand Kennzeichen Dritter zu blockieren (Stichwort: Domain-Grabbing). Die Gerichte taten sich zunächst schwer, die Verwendung von Domains in das kennzeichenrechtliche System einzuordnen. Inzwischen ist zumindest in den Industrieländern bei der rechtlichen Behandlung von Domainnamen ein Standard erreicht worden, der in der Regel eine zuverlässige Beurteilung von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Domainnamen zulässt und eine wirkungsvolle Beratung zwecks Vermeidung solcher Streitigkeiten ermöglicht.

Unsere Kanzlei ist seit den Anfängen des Internet mit der Beratung bei rechtlichen Problemen mit Domainnamen befasst, und wir können uns deshalb auf vielfältige Erfahrungen in diesem Bereich stützen.
Wir führen entsprechende Recherchen durch und vertreten Sie beispielsweise gegen unbefugte Nutzer von Domains, bei der Rückführung widerrechtlich reservierter Domains, in UDRP-Verfahren vor der WIPO in Genf und auch bei allen anderen Problemen im Zusammenhang mit Domainnamen. Außerdem helfen wir Ihnen beim Schutz Ihrer Domainnamen.