Kennzeichenschutz
Im Zeichen einer globalisierten Wirtschaft kommt dem Schutz von Kennzeichenrechten (Marke, Firmenname und -logo, Werktitel, Domainname) große strategische Bedeutung zu. Heutzutage sind selbst Klein- und Mittelunternehmen international, wenn nicht weltweit tätig, so dass es erforderlich ist, dass sich auch solche Unternehmen frühzeitig Gedanken um den internationalen Schutz des Firmennamens und der eigenen Marken machen, um nicht bei der Geschäftsausdehnung blockiert zu werden. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass es in einigen, wirtschaftlich immer bedeutender werdenden Ländern zunehmend zu „bösgläubigen“ Markenanmeldungen durch darauf spezialisierte Personen oder Unternehmen kommt, und zwar allein zu dem Zweck, sich diese Markenrechte später vom eigentlichen Inhaber wieder abkaufen zu lassen. Nach unseren Beobachtungen erstrecken sich diese Aktivitäten mittlerweile auf die Firmennamen und Marken auch von mittleren und kleinen Unternehmen, offenbar weil man davon ausgeht, dass diese Unternehmen nicht in der Lage oder willens sind, teure Prozesse wegen sittenwidriger Markenanmeldungen zu führen. Hinzu kommt, dass das Internet neue Herausforderungen in kennzeichenrechtlicher Hinsicht stellt, kann doch der Gebrauch eines Firmennamens oder einer Marke auf der Website eines Unternehmens geographisch nicht begrenzt werden.
Marke
Markenschutz im Ausland
Insbesondere für den Fall, dass ein Markenschutz auch außerhalb der EU gewünscht ist, steht die sehr vorteilhafte Möglichkeit einer sogenannten internationalen Registrierung zur Verfügung. Für eine solche ist zunächst eine nationale Marke oder nationale Markenanmeldung als Basis erforderlich, ausgehend von der dann ein Antrag auf internationale Registrierung gestellt werden kann. Hierüber kann, sofern die zugehörigen Voraussetzungen erfüllt sind, der Schutz der Basismarke bzw. Basismarkenanmeldung auf weitere Länder erstreckt werden, die im Antrag zu benennen sind. Internationale Registrierungen werden von der World Intellectual Property Organization (WIPO) verwaltet. Über solche können mehr als 100 Länder weltweit erreicht werden, neben den Mitgliedstaaten der EU u.a. die USA, China, Japan, die Schweiz, Norwegen und Russland. Eine Liste aller teilnehmenden Länder/Regionen ist unter https://www.wipo.int/pct/en/pct_contracting_states.html erhältlich.
Wir sind dazu berechtigt, unsere Mandanten sowohl vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) als auch der World Intellectual Property Organization (WIPO) zu vertreten.
Firmenname
Das Recht am Firmennamen entsteht grundsätzlich mit der Ingebrauchnahme des Firmennamens im geschäftlichen Verkehr. Dabei sind zwei Aspekte bedenkenswert.
Bei der Begründung eines Unternehmens besteht die Gefahr, dass durch die Wahl des Firmennamens gegen ältere Rechte Dritter verstoßen wird. Die bei der handelsgerichtlichen Eintragung von der zuständigen IHK durchgeführten Recherchen sind zwecks Vermeidung dieser Gefahr völlig unzureichend (worauf leider nur selten hingewiesen wird).
Die zweite Gefahr basiert auf dem Umstand, dass das Recht am Firmennamen geographisch auf den Bereich beschränkt ist, in dem man geschäftlich tätig ist. Dies bedeutet, dass bei geographischer Ausdehnung auf ein anderes Land auch Kennzeichenrechte entgegenstehen können, die – zufällig oder gewollt – im Zeitraum zwischen Benutzungsaufnahme in Deutschland und der im Ausland entstandenen sind.
Sofern gewünscht, beraten wir unsere Mandanten schon bei der Generierung eines Firmennamens – hier kommt es vor allem auf die Generierung eines schutzfähigen Firmennamens an – und bei der Durchführung von Recherchen zwecks Vermeidung von Kollisionen mit Kennzeichenrechten Dritter. Insbesondere stellen wir mit unseren Mandanten Strategien auf, wie der Entstehung der obengenannten Probleme vorgebeugt werden kann, beispielsweise durch frühzeitigen und flankierenden Markenschutz in den Ländern, in denen eine Benutzung des Firmennamens vorerst noch nicht stattfindet. Außerdem können wir eine Überwachung des Firmennamens auf drohende oder tatsächliche Verletzungen in jedem gewünschten Umfang durchführen. Bei Kollisionen mit fremden Kennzeichenrechten vertreten wir unsere Mandanten vor den zuständigen Gerichten, ebenso bei Verletzung eigener Firmennamensrechte.
Werktitel
Domainname
Die Entwicklung des Internets und die damit verbundene Benutzung von Domainnamen als Adressen von Websites hat zu einer Flut von kennzeichenrechtlichen Auseinandersetzungen geführt, nicht zuletzt deshalb, weil die Besonderheiten des Internets es leicht macht, mit geringem Aufwand Kennzeichen Dritter zu blockieren (Stichwort: Domain-Grabbing). Die Gerichte taten sich zunächst schwer, die Verwendung von Domains in das kennzeichenrechtliche System einzuordnen. Inzwischen ist zumindest in den Industrieländern bei der rechtlichen Behandlung von Domainnamen ein Standard erreicht worden, der in der Regel eine zuverlässige Beurteilung von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Domainnamen zulässt und eine wirkungsvolle Beratung zwecks Vermeidung solcher Streitigkeiten ermöglicht.