EINZEILIGE HEADLINE
Aufgrund der personalen Zusammensetzung unserer Kanzlei sind wir in der Lage, unsere Mandanten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes auf allen Gebieten der Technik und Naturwissenschaft (ausgenommen des Pflanzenschutzes) zu unterstützen und innerhalb des folgenden Leistungsspektrums zu beraten:

Zu den Leistungen
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns
Maximagn ientem voluptae. Nam vent. Bus porepta tiscipsunt litios eaquo iment. Cum dolore nit exerum
expel ma ipis nitiant verumqui con nos sequiat estrum alique es nullaut aliqui comnimusciat.
Wir schützen Ideen – weltweit – und das seit mehr als 40 Jahren
Paul & Albrecht ist Ihr kompetenter Ratgeber und Partner auf allen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes. Insbesondere beraten wir Sie in Fragen des Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designrechts sowie in Bezug auf Lizenz- und Know-how-Verträge. Wir betreuen in erster Linie klein- und mittelständische Unternehmen. Unsere Kanzlei wird aber auch von einigen Großunternehmen geschätzt, mit denen wir ständig zusammenarbeiten. Unsere Mandanten sind über ganz Deutschland verteilt und befinden sich auch im angrenzenden Ausland. Darüber hinaus vertreten wir Mandanten vornehmlich aus den USA, Japan und China, aber auch aus Schweden, Frankreich und Italien.
Historie
Unsere Kanzlei wurde 1977 als erste Patentanwaltskanzlei in Neuss durch Patentanwalt Paul begründet. 1996 schlossen sich Patentanwalt Paul und Patentanwalt Albrecht zur Paul &
Albrecht Patentanwaltssozietät zusammen. Seit 2018 sind wir eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und führen den Namen Paul & Albrecht Patentanwälte PartG mbB.
Infolge der Umfirmierung führen wir nun den Kanzleinamen:
Paul & Albrecht Patentanwälte PartG mbB.
Die Rechtsform der PartG mbB ist von dem deutschen Gesetzgeber durch das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (PartGGuaÄndG) geschaffen worden, welches am 19. Juli 2013 in Kraft getreten ist. Bei der PartG mbB ist die Berufshaftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. An diese Rechtsform hat der Gesetzgeber erhöhte Anforderungen an die Deckungssummen der Berufshaftpflicht gestellt, konkret beträgt die gesetzliche Mindestversicherungssumme EUR 2,5 Millionen für jeden Versicherungsfall. Diese erhöhten Mindestanforderungen wurden von uns auch bereits vor der Änderung der Rechtsform erfüllt. Unsere aktuelle Deckungssumme je Versicherungsfall übersteigt die Mindestsumme.
Wir freuen uns darauf, auch unter unserem neuen Kanzleinamen weiterhin erfolgreich mit Ihnen zusammenzuarbeiten!


Wir schützen Ideen – weltweit – und das seit mehr als 40 Jahren
Unsere Arbeitsphilosophie ist es, für unsere Mandanten individuell abgestimmte und ganzheitlich orientierte Leistungen über die gesamte Breite des Immaterialgüter-Rechtsschutzes zeitnah, in hoher Qualität und zu moderaten Kosten zu erbringen.
Vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, beim Europäischen Patentamt und beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (zuständig für Unionsmarken und EU-Geschmacksmuster) können alle Sozien unsere Mandanten dank entsprechender Zulassungen direkt vertreten. Bei der Vertretung unserer Mandanten vor nationalen Patentämtern im Ausland kooperieren wir mit einem Netz von ausländischen Kollegenbüros, von denen wir aufgrund langjähriger Zusammenarbeit wissen, dass sie ihr Handwerk verstehen und dass sie dies zu moderaten Kosten tun.
In Fällen, in denen wir aufgrund der Patentanwaltsordnung nicht zur Vertretung berechtigt sind, insbesondere bei Schutzrechtsverletzungen, ziehen wir externe Rechtsanwälte hinzu, die für die jeweils anstehende Rechtsmaterie spezialisiert und anerkannt sind. Wir arbeiten hierbei ständig mit einer Reihe von Rechtsanwalts- kanzleien zusammen, die aufgrund ihrer Erfahrung auf dem gewerblichen Rechtsschutz herausragend sind und deshalb unseren Mandanten die beste Beratung und Durchsetzung ihrer Rechte gewährleisten. Selbstverständlich kooperieren wir auch gerne mit Rechtsanwaltskanzleien, die Hausanwälte unserer Mandanten sind oder uns von ihnen empfohlen werden.
1997

Unsere Kanzlei wurde 1977 als erste Patentanwaltskanzlei in Neuss durch Patentanwalt Paul begründet.
Unsere Kanzlei wurde 1977 als erste Patentanwaltskanzlei in Neuss durch Patentanwalt Paul begründet.

1997
Unser Leistungsspektrum
Wir bieten unseren Mandanten Beratung und Unterstützung auf allen Rechtsgebieten (ausgenommen auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes) an, zu denen Patentanwälte aufgrund der Patentanwaltsordnung befugt sind. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter folgenden Punkten. Wir weisen darauf hin, dass hier nur unsere wichtigsten Dienstleistungen aufgeführt sind.

Schutz technischer Entwicklungen

Kennzeichenschutz

Designschutz

Urheberrecht

Vertragsrecht

Produktpiraterie
Über uns
Paul & Albrecht ist Ihr kompetenter Ratgeber und Partner auf allen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes. Insbesondere beraten wir Sie in Fragen des Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designrechts sowie in Bezug auf Lizenz- und Know-how-Verträge.
Kontakt
Paul & Albrecht Patentanwälte PartG mbB
Stresemannallee 4b | 41460 Neuss
Rechtliches
Copyright 2020 by Paul & Albrecht. All rights reserved